Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfung 1 - 3 haben verschiedene anforderungen, welche dir unten aufgezeigt werden. Bei jeder Leistungsprüfung muss man diverse Disziplinen beherschen darunter zählen Schwimmen, Knoten und natürlich auch das fahren mit dem Weidling/Übersetzboot auf dem Fluss.

Leistungsprüfung 1

Um die Leistungsprüfung 1 erfolgreich abzuschliessen, muss man folgendes beherrschen:

Wasserfahren:

  • Rudern und stacheln vorne

Knoten:

Schwimmen:

  • Schwimmprüfung, Test 1 oder höher bestanden haben.

     

Leistungsprüfung 2

Um die Leistungsprüfung 2 erfolgreich abzuschliessen, muss man folgendes beherrschen:

Wasserfahren:

  • Rudern und stacheln hinten mit einem Vorderfahrer

Knoten:

Schwimmen:

  • Schwimmprüfung, Test 1 oder höher bestanden haben.

Leistungsprüfung 3

Um die Leistungsprüfung 3 erfolgreich abzuschliessen, muss man folgendes beherrschen:

Wasserfahren:

  • Rudern und stacheln hinten (alleine) mit einem Passagier

Knoten:

Schwimmen:

  • Schwimmprüfung, Test 2 oder höher bestanden haben.

Motorbootprüfung

Die militärische Motorbootprüfung ist, wie der Name schon verrät, eine weitere Prüfung die bei den Pontonieren gemacht wird. Diese ist nun nicht mehr mit reiner Muskelkraft zu absolvieren sondern mit dem Motorboot, desshalb kann diese Prüfung erst mit vollendetem 18. Lebensjahr absolviert werden.  Die Prüfung ist in zwei Teile unterteilt, Kurs 4 und Kurs 5. Diese beiden Kurse  können im jährlichen Jungpontonierlager als militärische Vorbildung oder während der Rekrutenschule in der Funktion als Pontonier abgelegt werden.

 

Kurs 4

Um im Jungpontonierlager den Kurs 4 besuchen zu dürfen, muss man die Leistungsprüfungen 1 - 3 erfolgreich abgeleg und den 16. Geburtstag erreicht haben.
Wer die Prüfung des Kurs 4 bestanden hat, ist berechtigt zum Führen eines militärischen Motorboots, mit jemandem zusammen, der den Kurs 5 bereits bestanden hat.

 

Kurs 5

Um im Jungpontonierlager zum Kurs 5 zugelassen zu werden, muss man den 18. Geburtstag gehabt haben und den Kurs 4 und somit auch die Leistungsprüfungen 1 - 3 bestanden haben.
Wer den Kurs 5 erfolgreich absolviert hat, ist berechtigt ein militärisches Motorboot zu fahren, zusammen mit einer zweiten Person die ebenfalls den militärischen Schiffsführerausweis besitzt.